Die Energiepreispauschale für Studierende

200 Euro Einmalzahlung für Studierende

Bereits im September 2022 wurde im Zuge des dritten Entlastungspakets der Bundesregierung eine Einmalzahlung in Höhe von 200 Euro für Studierende angekündigt. Mit der Zahlung sollen Studierende wegen der gestiegenen Energiekosten finanziell entlastet werden. Ab sofort können Studierende der Hochschule Hannover bis zum 30. September einen Antrag auf Auszahlung der Einmalzahlung stellen.

Wer ist an der HsH antragsberechtigt?

  • Antragsberechtigt sind Studierende, die mit Stichtag zum 01. Dezember 2022 an der Hochschule Hannover immatrikuliert waren und deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Stichtag in Deutschland gewesen ist.
  • Dies gilt auch, wenn Sie am 01. Dezember 2022 beurlaubt gewesen sind.
     
  • An der Hochschule Hannover sind gemäß dem Studierenden-Energiepreispauschalengesetz (EPPSG) folgende teilnehmende Personen nicht berechtigt:
    • Personen, die erst nach dem 01. Dezember 2022 eingeschrieben wurden
    • Gasthörende
    • Pflege Studienabschnitt 1
    • Teilnehmende am "Refugeeks"-Programm
    • Niedersachsen Technikum
    • LBS-Sprint (Bitte melden Sie sich bei der Leibniz Universität)
    • Promotionsstudierende, die an der Hochschule Hannover in Kooperation studieren und an einer anderen Universität eingeschrieben sind (Bitte melden Sie sich bei Ihrer Universität)
    • Kooperationsstudierende mit der HAWK Hieldesheim

 

Was Sie für die Antragstellung benötigen

Um die Einmalzahlung zu beantragen, ist Ihr persönlicher Zugangscode, ein BundID-Konto und zusätzlich Ihr Online-Ausweis oder Ihr ELSTER-Zertifikat notwendig. Eine genaue Anleitung und weitere Informationen zum Antragsverfahren finden Sie unter einmalzahlung200.de. Im FAQ von einmalzahlung200.de erhalten Sie ebenfalls weitere, wichtige Informationen. Den Zugangscode erhalten Sie im PDF-Format nach der Anmeldung im iCMS mit Ihrem Hochschul-Account.

 

 

Wie funktioniert das Verfahren

Um die Einmalzahlung zu beantragen, ist ein BundID-Konto notwendig. Dieses sollten Sie umgehend anlegen, da die Beantragung einige Zeit in Anspruch nehmen kann. Eine genaue Anleitung finden Sie unter einmalzahlung200.de

Sobald Sie ein BundID-Konto mit der Online-Funktion Ihres elektronischen Personalausweises, dem ELSTER-Zertifikat, einem elektronischen Aufenthaltstitel, der EU-Identität (eID) oder Ihrer Unionsbürgerkarte eingerichtet haben, können berechtigte Studierende einen Antrag auf der Seite einmalzahlung200.de stellen.

Berechtigte ausländische Studierende der Hochschule Hannover, denen der Zugang zu den oben genannten Voraussetzungen nicht möglich ist, melden sich bitte unter Verwendung Ihrer Hochschul-Mailadresse unter hsh-einmalzahlung200(at)hs-hannover.de.

Melden Sie sich mit Ihrem Hochschul-Account im iCMS an und klicken in der linken Navigationsleiste auf den Menüeintrag EPPSG Zugangscode, um Ihren Zugangscode abzurufen. Bitte speichern Sie das PDF-Dokument ab und folgen den dort genannten Anweisungen.

 

Welches Vorgehen gilt für bereits exmatrikulierte Studierende

Wenn Sie bereits exmatrikuliert wurden, jedoch zum Stichtag 01. Dezember 2022 an der Hochschule Hannover immatrikuliert waren, können Sie Ihren Zugangscode ab April 2023 formlos per E-Mail an hsh-einmalzahlung200(at)hs-hannover.de beantragen. Dies gilt auch, wenn Sie am 01. Dezember 2022 beurlaubt gewesen sind und zwischenzeitlich exmatrikuliert wurden.

Zur Identifizierung teilen Sie uns in der Mail unbedingt folgende Daten mit. Andernfalls ist keine Bearbeitung möglich.

  • Name (ggf. Geburtsname)
  • Vorname
  • Geburtsdatum
  • Matrikelnummer
  • Datum und Grund der Exmatrikulation laut Ihrer Exmatrikulationsbescheinigung

Sie erhalten den Zugangscode per Mail zugesandt. Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitung einige Zeit in Anspruch nehmen kann.

Weitere Informationen zum Datenschutz

Zur Umsetzung der Energiepreispauschale für Studierende wird von allen antragsberechtigten Studierenden u.a. der Vorname, der Nachname und das Geburtsdatum in verschlüsselter Form an das Nds. Ministerium für Wissenschaft und Kultur (MWK) übermittelt. Sollte Ihr Name im iCMS von dem Namen in Ihrem BundID-Konto abweichen, werden Sie im Antragsverfahren die Möglichkeit haben, die Namensabweichung zu begründen (z.B. zweiter Vorname fehlt).

Anbei können Sie ein Informationsblatt gemäß Art. 13 ff. Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) einsehen

So erreichen Sie uns