Ombudskommission

In besonderen Fällen tritt die Ombudskommission zusammen und unterstützt die Ombudsperson bei der Klärung von Fehlverhalten in der wissenschaftlichen Praxis. Wissenschaftliches Fehlverhalten liegt vor, wenn bei wissenschaftlichem Arbeiten bewusst oder grob fahrlässig Falschangaben gemacht werden, geistiges Eigentum anderer verletzt oder sonst wie deren Forschungstätigkeit sabotiert wird.

Beachten Sie hierzu auch die Richtlinien zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis und zum Umgang mit wissenschaftlichem Fehlverhalten an der Hochschule Hannover. Das PDF der aktuellen Fassung der Richtlinien ist über den nachfolgenden Link abrufbar.

Richtlinien zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis und zum Umgang mit wissenschaftlichem Fehlverhalten an der Hochschule Hannover

Ombudsperson

Keyvisual HsH

Professor*innengruppe

Nicht-Öffentliche Person
Nicht-Öffentliche Person

Vertretung Professor*innengruppe

Mitarbeiter*innengruppe

Vertretung Mitarbeiter*innengruppe

Nicht-Öffentliche Person